Stand: 26. Juli 2026 · Version 2026-07-26
1. Kandidaten zahlen keine Vermittlungsgebühr
Ausbildungssuche, Bewerbungen und Ausbildungsvermittlung sind für Kandidaten kostenlos. Deshalb gibt es für diese Plattformfunktionen keine Kandidatenzahlung, die zurückgefordert werden müsste. § 296a SGB III bleibt uneingeschränkt beachtet.
2. Arbeitgebertarife sind reine B2B-Verträge
Kostenpflichtige Talentpool-Tarife können ausschließlich von Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für ihre berufliche Tätigkeit gebucht werden. Für diese Verträge besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
UZ Talents verkauft über die Tarifseite derzeit keine kostenpflichtigen Leistungen an Verbraucher. Sollte später eine entgeltliche Verbraucherleistung angeboten werden, erhält der Verbraucher vor Bestellung eine gesonderte gesetzliche Widerrufsbelehrung samt Musterformular. Diese B2B-Regelung ersetzt eine solche Belehrung nicht.
3. Stornierung vor Vertragsschluss
Vor erfolgreicher Zahlung kann der Checkout jederzeit ohne Kosten abgebrochen werden. Ist der Zahlungsdienst nicht einsatzbereit, kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Eine bloße Vormerkung oder fehlgeschlagene Zahlung löst keine Zahlungspflicht aus.
4. Vollständige Erstattung
Eine vollständige Erstattung erfolgt insbesondere, wenn:
- dieselbe Bestellung nachweislich doppelt belastet wurde;
- eine Zahlung ohne wirksamen Vertrag oder ohne bestellten Tarif erfolgte;
- der Tarif trotz bestätigter Zahlung aus von UZ Talents zu vertretenden Gründen nicht aktiviert wird und die Aktivierung auch innerhalb von fünf Werktagen nach Meldung nicht gelingt;
- ein gesetzlicher Anspruch auf vollständige Rückzahlung besteht.
5. Anteilige Erstattung oder Zeitgutschrift
Bei einem erheblichen, von UZ Talents zu vertretenden Ausfall einer wesentlichen bezahlten Funktion kann nach erfolgloser angemessener Nacherfüllung eine anteilige Erstattung oder gleichwertige Laufzeitgutschrift verlangt werden. Dasselbe gilt, wenn UZ Talents den Tarif ohne wichtigen, von der Organisation zu vertretenden Grund vor Laufzeitende beendet.
Die Berechnung richtet sich grundsätzlich nach dem nicht nutzbaren Anteil der bezahlten Laufzeit und dem Ausmaß der Leistungseinschränkung. Gesetzliche Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
6. Wann keine freiwillige Erstattung vorgesehen ist
Alleinige Nichtnutzung, geänderter Personalbedarf, ausbleibende Kandidatenantworten oder fehlender Vermittlungserfolg begründen keine Erstattung, weil der Tarif den Plattformzugang und keinen Erfolg verkauft. Ebenfalls besteht kein freiwilliger Erstattungsanspruch, wenn der Zugang wegen eines schwerwiegenden, von der Organisation zu vertretenden Verstoßes berechtigt beendet wird.
Diese Regelung beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.
7. Verfahren und Fristen
- Antrag über das Formular unten oder per E-Mail an info@szb.nrw.de mit Bestellnummer, Grund und kurzer Sachverhaltsdarstellung.
- Wir bestätigen eine Referenz und können Nachweise oder eine Identitäts-/Vertretungsprüfung verlangen.
- Wir prüfen grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen. Komplexe Fälle können länger dauern; darüber informieren wir.
- Genehmigte Erstattungen werden grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen über das ursprüngliche Zahlungsmittel ausgeführt. Die tatsächliche Bankgutschrift kann zusätzliche Bearbeitungszeit benötigen.
Für schnelle Klärung sollte die Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis des Grundes gestellt werden. Gesetzliche Verjährungs- oder Ausschlussfristen werden dadurch nicht verkürzt.
8. Erstattung und Tarifzugang
Bei vollständiger Erstattung endet der zugehörige Tarifzugang. Bei anteiliger Erstattung kann die Restlaufzeit entsprechend angepasst werden. Bereits rechtmäßig exportierte Bewerbungsdaten dürfen nur weiterverarbeitet werden, soweit hierfür weiterhin eine Rechtsgrundlage besteht; Plattformzugriffe und Downloads sind nach Vertragsende nicht mehr zulässig.
9. Verhältnis zu anderen Verträgen
Diese Regeln gelten nur für Online-Tarife der UZ Talents Plattform. Für individuelle Personalvermittlung, Übersetzung, Sprachkurse, Visumunterstützung oder andere gesonderte Leistungen gelten die Rücktritts- und Erstattungsregeln des jeweiligen Einzelvertrags.
Ergänzend gelten die Arbeitgeber-AGB und die Datenschutzerklärung.
Erstattung online beantragen
Melden Sie sich mit dem Organisationskonto an. Die Bestellnummer finden Sie unter „Tarif & Rechnungen“. Eine Anfrage führt nicht automatisch zu einer Erstattung; wir prüfen Anspruch, Zahlung und Nutzung nachvollziehbar.