Stand: 4. Oktober 2026
1. Wofür dieses Verfahren gedacht ist
Das Verfahren dient Meldungen zu Stellenanzeigen, Bewertungen, Kandidaten- oder Organisationsprofilen, Nachrichten sowie Beschwerden gegen Inhalts- oder Kontomaßnahmen. Meldungen können elektronisch und ohne Anmeldung eingereicht werden. Grundlage für Meldungen mutmaßlich rechtswidriger Inhalte ist insbesondere Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act).
In akuten Gefahrenlagen wenden Sie sich bitte unmittelbar an Polizei oder zuständige Behörden. Dieses Formular ist kein Notruf und ersetzt keine gesetzlichen Rechtsbehelfe.
2. Erforderliche Angaben
Eine prüffähige Meldung sollte enthalten:
- die genaue elektronische Fundstelle oder Vorgangsnummer;
- eine konkrete und nachvollziehbare Begründung;
- betroffene Rechte oder Rechtsvorschriften, soweit bekannt;
- Name und E-Mail für Bestätigung, Entscheidung und Rückfragen; ausgenommen sind Meldungen zu mutmaßlichen Straftaten nach Artikeln 3–7 der Richtlinie 2011/93/EU, bei denen diese Angaben freiwillig sind;
- eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind.
Bitte übermitteln Sie nur die Angaben, die wir zum Auffinden und Prüfen des Inhalts benötigen. Keine Kopien von Ausweisen und keine Bilder oder Dateien mutmaßlich strafbarer Missbrauchsinhalte hochladen oder mitsenden. Eine genaue Fundstelle und eine sachliche Beschreibung genügen für die erste Prüfung. Die Verarbeitung der Meldung beruht auf gesetzlichen Pflichten und erforderlichen berechtigten Interessen, nicht auf einer optionalen Datenschutz-Einwilligung.
3. Prüfung und Entscheidung
Nach erfolgreicher Übermittlung zeigt das Formular eine Referenz an. Wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, senden wir zusätzlich eine Eingangsbestätigung. Ein Versandfehler hebt den Eingang der Meldung nicht auf. Die Administration prüft Inhalt, Kontext, Zuständigkeit und Rechte der Beteiligten und trifft eine verhältnismäßige Entscheidung. Mögliche Maßnahmen sind keine Maßnahme, Rückfrage, Korrektur, Anonymisierung, Herabstufung, Entfernung, Zugriffsbeschränkung, Verwarnung oder Kontosperre.
Die meldende Person erhält die Entscheidung und ihre wesentlichen Gründe an die angegebene E-Mail-Adresse, nachdem die Administration die Mitteilung freigegeben hat. Dazu gehören Angaben zu einer Maßnahme, zur maßgeblichen Rechts- oder Regelgrundlage und zum Einsatz automatisierter Mittel, soweit relevant. Kontaktdaten oder interne Unterlagen anderer Nutzer werden nicht automatisch mitgesendet. Ohne E-Mail-Adresse ist eine individuelle elektronische Zustellung nicht möglich. Gesetzlich erforderliche Begründungen gegenüber von einer Maßnahme betroffenen Nutzern sind gesondert durch die Administration zu erteilen; die Mitteilung an die meldende Person ersetzt sie nicht.
4. Interne Beschwerde
Wer von einer Moderations- oder Kontomaßnahme betroffen ist, kann unter Angabe der Referenz kostenlos eine Überprüfung über dieses Formular verlangen; wählen Sie „Beschwerde gegen Sperrung/Entfernung“. Das gilt auch für die meldende Person, die mit einer Entscheidung, keine Maßnahme zu ergreifen, nicht einverstanden ist. Wir lehnen Beschwerden nicht allein deshalb ab, weil seit der Entscheidung sechs Monate vergangen sind. Die Administration prüft Beschwerden; eine ausschließlich automatisierte Entscheidung findet nicht statt. Gesetzliche gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
5. Missbrauch
Auch eine Meldung, die sich nach Prüfung als unbegründet erweist, kann gutgläubig sein. Wir prüfen wiederholten offensichtlichen Missbrauch im Einzelfall und informieren vor möglichen verhältnismäßigen Beschränkungen. Das Formular sperrt Meldungen oder Beschwerden nicht automatisch aufgrund einer früheren Ablehnung.
6. Kontaktstelle
Betreiber: SZB (Sagdullaev Zwei Brüder) UG (haftungsbeschränkt)
E-Mail: info@szb-nrw.de
Sprachen: Deutsch und Englisch