Deutsch · rechtlich verbindliche Originalfassung · Stand: 26. Juli 2026 · Version 2026-07-26
1. Anbieter und B2B-Geltungsbereich
Anbieter ist die SZB (Sagdullaev Zwei Brüder) UG (haftungsbeschränkt), Windthorststraße 20, 48153 Münster. Diese AGB gelten ausschließlich für kostenpflichtige Online-Tarife, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen für ihre berufliche oder dienstliche Tätigkeit buchen.
Verbraucher dürfen Arbeitgebertarife nicht buchen. Wer im Namen einer Organisation bestellt, sichert zu, hierzu vertretungsberechtigt zu sein. Für Kandidaten gelten keine kostenpflichtigen Plattformtarife.
2. Vertragsgegenstand
Der gebuchte Tarif gewährt der geprüften Organisation für die ausgewiesene feste Laufzeit Zugriff auf freigegebene Arbeitgeberfunktionen. Dazu können pseudonymisierte Kandidatenprofile, Matching, Bewerbungsverwaltung, Nachrichten und Interviews gehören. Personenbezogene Daten oder Lebensläufe werden nur nach den jeweiligen Rollen-, Prüf- und Freigaberegeln angezeigt.
Ein Tarif ist keine Erfolgsgarantie und enthält keine Zusage einer bestimmten Zahl passender Kandidaten, Antworten, Interviews, Verträge, Visa oder Ausbildungsstarts. Individuelle Vermittlungs- und Beratungsleistungen sind nicht eingeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich in einem separaten Vertrag vereinbart werden.
3. Organisationsprüfung
Eine Bestellung ist erst nach erfolgreicher Register- oder Trägerprüfung möglich. UZ Talents darf geeignete Nachweise verlangen und den Zugang bei unrichtigen, veralteten oder widersprüchlichen Angaben bis zur Klärung aussetzen. Die Organisation muss Änderungen an Firma, Vertretung, Register, Anschrift oder Status unverzüglich mitteilen.
4. Bestellung und Vertragsschluss
- Die Tarifdarstellung ist eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.
- Vor der Weiterleitung zum Zahlungsdienst bestätigt der Besteller Tarif, Gesamtpreis, feste Laufzeit, B2B-Status, diese AGB und die Erstattungsregeln.
- Mit „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt die Organisation ein verbindliches Angebot ab. Eine bloße technische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung bestätigt und der Tarif freigeschaltet oder die Annahme ausdrücklich erklärt wird.
Ist der Zahlungsdienst nicht verfügbar, wird kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. UZ Talents speichert die bei Bestellung akzeptierten Rechtsversionen und Zeitpunkte als Nachweis.
5. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
Es gilt der unmittelbar vor Bestellung angezeigte Preis. Preise für Organisationen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Zahlung wird als Einmalzahlung für die feste Laufzeit über Stripe abgewickelt. Zulässige Zahlungsarten werden im Checkout angezeigt. UZ Talents speichert keine vollständigen Karten- oder Bankdaten.
Rechnungen und Zahlungsbelege werden elektronisch bereitgestellt. Die Organisation muss Rechnungs- und Kontaktdaten richtig und aktuell halten.
6. Laufzeit und keine automatische Verlängerung
Die Laufzeit beginnt mit der Tarifaktivierung. Sie beträgt je nach Auswahl einen, drei, sechs oder zwölf Monate. Der Tarif endet automatisch mit Ablauf der gebuchten Zeit. Es gibt keine automatische Verlängerung und kein wiederkehrendes Abonnement. Eine erneute Buchung verlängert den Zugang um die neu gebuchte feste Laufzeit.
7. Zugriffsrechte und Datenschutz
Zugriffe sind personengebunden und dürfen nur autorisierten Beschäftigten für den konkreten Recruiting- oder Ausbildungszweck gewährt werden. Unzulässig sind insbesondere:
- Weitergabe oder gemeinschaftliche Nutzung persönlicher Zugänge;
- Scraping, automatisierte Massenabfragen oder Aufbau fremder Kandidatenpools;
- Verkauf, Werbung oder zweckfremde Nutzung von Kandidatendaten;
- Kontaktaufnahme außerhalb einer dokumentierten Freigabe;
- Weitergabe an verbundene oder fremde Unternehmen ohne Rechtsgrundlage.
Nach Export ist die Organisation für ihre Datenverarbeitung selbst verantwortlich und muss Kandidaten die gesetzlich erforderlichen Informationen bereitstellen. Endet der Zweck, sind Daten zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
8. Stellenanzeigen und Kommunikation
Veröffentlichte Stellen müssen real, aktuell, diskriminierungsfrei und dem angegebenen Vertragsunternehmen zugeordnet sein. Die Organisation trägt Verantwortung für Inhalt, Rechte und rechtliche Zulässigkeit. Bewerberkommunikation muss sachlich, sicher und zweckgebunden erfolgen. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ergänzend.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen
UZ Talents schuldet eine im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verfügbare Online-Plattform, nicht jedoch unterbrechungsfreien Betrieb. Geplante Wartung wird nach Möglichkeit angekündigt. Bei erheblichen, von UZ Talents zu vertretenden Ausfällen gelten die Erstattungsregeln.
Funktionen dürfen aus Sicherheits-, Rechts- oder technischen Gründen angepasst werden, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine wesentliche nachteilige Änderung innerhalb einer bezahlten Laufzeit berechtigt die Organisation nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur anteiligen Erstattung oder außerordentlichen Kündigung.
10. Mängelanzeige
Funktionsstörungen sind mit nachvollziehbarer Beschreibung, Zeitpunkt und betroffener Funktion an info@szb.nrw.de zu melden. UZ Talents erhält eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
11. Widerruf, Stornierung und Erstattung
Da Arbeitgebertarife ausschließlich an Unternehmer und Organisationen verkauft werden, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Vor Zahlung kann die Bestellung kostenfrei abgebrochen werden. Nach Vertragsschluss gelten die veröffentlichten Widerrufs- und Erstattungsregeln in der bei Bestellung bestätigten Version.
12. Sperrung und außerordentliche Kündigung
Bei konkreter Gefahr für Kandidaten, Daten oder Plattform sowie bei schwerwiegendem Verstoß kann UZ Talents den betroffenen Zugriff vorläufig sperren. Soweit zumutbar, wird vorher gewarnt und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Beruht die Beendigung auf einem von der Organisation zu vertretenden schwerwiegenden Verstoß, besteht kein Anspruch auf Erstattung für den nicht genutzten Zeitraum. Gegenmaßnahmen und Beschwerden richten sich nach dem Melde- und Beschwerdeverfahren.
13. Haftung
UZ Talents haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommenen Garantien und in sonstigen zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
UZ Talents haftet nicht für freie Entscheidungen von Kandidaten, Arbeitgebern, Bildungseinrichtungen oder Behörden und nicht für einen ausbleibenden Ausbildungs-, Visa- oder Vermittlungserfolg.
14. Vertraulichkeit
Nicht öffentliche Kandidaten-, Betriebs- und Prozessinformationen sind vertraulich zu behandeln und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie für den Vertragszweck benötigen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Die Organisation darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis. Eine Abtretung von Ansprüchen bedarf der Zustimmung von UZ Talents; § 354a HGB und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.